Folgende Meldung geistert seit einigen Tagen in der Schweizer Presse herum: "Zitat:www.polizeinews.ch"
GPS-Geräte mit Radarwarnfunktion sind verboten und werden beschlagnahmt, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) vergangene Woche vermeldete. Was aber ist nun wirklich illegal? polizeinews.ch hat nachgefragt. Das Bundesamt für Strassen macht Ernst. Radarwarngeräte aller Art sind verboten und was noch nicht verboten ist, soll es bei der nächsten Revision des Strassenverkehrgesetzes werden - unter anderem auch die beliebten Radiodurchsagen, TwixRoute oder die Warnung vor Radar per Internet. Für fixe und mobile Radarkontrollen verboten Bereits heute verboten sind sämtliche Geräte, die vor Radargeräten warnen - sei es für fixe Radars oder für mobile Radarkontrollen. Damit sind also nicht nur per Natel stets aktualisierte GPS-Geräte illegal, sondern auch solche, die fixe Radargeräte gespeichert haben. Verboten ist auch die manuelle Eingabe im eigenen GPS-Gerät, um künftig vor den Radars zu warnen. Auch für ausländische Lenker kein Pardon So formuliert es das Astra deutlich: «Ein Navigationsgerät darf keine Warn-POIs über Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) enthalten.» Hat ein ausländischer Fahrzeuglenker das Pech, an der Grenze mit einem Gerät erwischt zu werden, auf dem die Radars gespeichert sind, hat er ebenso mit dem Einbezug des Geräts und einem Strafverfahren zu rechnen wie ein Schweizer Fahrzeuglenker. Auch als «legal» angepriesene Geräte illegal Nach Auskunft des Astra sind auch die GPS-Geräte «Amigo» der Radar-Info-Zentrale und MobiRoad bzw. Mogo-Road illegal. Diese Unternehmen seien aufgefordert worden, den Handel mit ihren Geräten per sofort einzustellen.